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Organisatorisches

Vor der ersten Behandlung:
Zur Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes.
Für die teilweise Rückerstattung der Therapiekosten ist eine Bewilligung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. Diese sollte vor der ersten Behandlung eingeholt werden.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, informieren Sie sich, ob diese die verbleibenden Therapiekosten übernimmt.

Bei der ersten Therapieeinheit bitte Befunde (Röngtenbilder, MR, usw. ) mitnehmen!
Falls es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist zur Behandlung in die Praxis zu kommen, bieten wir auch gerne Hausbesuche an.

Nach der letzten Behandlung:
Nach der letzten Behandlung erhalten Sie für die physiotherapeutische Behandlungsserie eine Honorarnote.
Diese können Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung an Ihre jeweilige Krankenkasse schicken um eine teilweise Kostenrückerstattung in Anspruch zu nehmen.

Osteopathie ist eine Behandlungsmethode, für die es keine Kassenleistung gibt. Sie brauchen für diese Behandlung ebenfalls einen Verordnungsschein Ihres Haus- oder Facharztes.
Auch hier gilt: falls Sie eine Zusatzversicherung haben, bitte erkundigen Sie sich, ob diese die Therapiekosten übernimmt.